Der Weg zur Psychotherapie über die gesetzliche Krankenversicherung 

Kontaktaufnahme
Zur Kontaktaufnahme melden Sie sich bitte telefonisch (09721-2 93 07 87) während der Telefonsprechzeit (freitags 9.00 Uhr bis 12.20 Uhr) und vereinbaren Sie einen Termin zur psychotherapeutischen Sprechstunde. Eine Überweisung des Hausarztes/Kinderarztes wird nicht benötigt.

Psychotherapeutische Sprechstunde
Die psychotherapeutische Sprechstunde findet in der Regel zeitnah nach der telefonischen Kontaktaufnahme statt und dient dazu, herauszufinden, ob eine ambulante Psychotherapie die geeignete Maßnahme für das Problem darstellt, oder ob ggf. andere Unterstützungsmaßnahmen (stationäre Behandlung, Erziehungsberatung, Jugendhilfe, etc.) passendere Hilfestellungen bieten können.
Außerdem haben Sie durch eine zeitnahe psychotherapeutische Sprechstunde die Möglichkeit, mich und meine Praxis kennen zu lernen.

Probatorik
In den probatorischen Sitzungen erfolgen ein gegenseitiges Kennenlernen und eine umfangreiche Diagnostik der Symptomatik durch Gespräche mit dem Kind/Jugendlichen, sowie relevanten Bezugspersonen. Bei Bedarf können unterschiedliche testdiagnostische Verfahren genutzt werden. Im Laufe der probatorischen Sitzungen soll herausgefunden werden, ob eine behandlungsrelevante Problematik vorliegt, und ob eine gemeinsame therapeutische Arbeit gewünscht ist und zielführend sein kann. 

Medizinische Abklärung
Vor Beantragung der Psychotherapie muss ein Konsiliarbericht eingeholt werden. Ein Arzt/Ärztin klärt ab, ob körperliche Ursachen für die Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können. 

Antrag auf Psychotherapie
Nach der Entscheidung für eine ambulante Psychotherapie wird ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Es wird entweder eine Kurzzeittherapie (12 Std. á 50 min), die nochmals verlängert oder in eine Langzeittherapie umgewandelt werden kann, oder eine Langzeittherapie (60 Std. á 50 min) beantragt. 

Psychotherapeutische Behandlung
Die psychotherapeutischen Gespräche finden regelmäßig - meist wöchentlich - statt. In bestimmten Situationen können Termine auch in kürzeren oder längeren Abständen sinnvoll sein. Hier können wir individuelle Behandlungsansätze finden. 

Bezugspersonen
Ein wichtiges Element in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen, stellt eine enge Zusammenarbeit mit den Bezugspersonen dar. Je nach Alter des Kindes/Jugendlichen kann sich die Zusammenarbeit mit den Bezugspersonen und dem sozialen Umfeld unterschiedlich gestalten. Bei jüngeren Kindern finden in der Regel regelmäßige Elterngespräche statt. Ebenso können Familiengespräche, der Einbezug von Partnern, Freunden, Lehrern, …. sinnvoll sein. Hier werden wir gemeinsam bei Bedarf individuelle Lösungen entwickeln. 

Altersspektrum
In meiner Praxis behandle ich junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr über die gesetzliche Krankenversicherung. Der Antrag auf Psychotherapie muss vor Beendigung des 21. Lebensjahres gestellt werden und muss nicht aufgrund des Alters beendet werden. 

Bei gesetzlich versicherten Patienten und Patientinnen werden die Kosten von der Krankenversicherung übernommen. 
Weiter gibt es die Möglichkeit der Abrechnung über die Private Krankenversicherung und die Inanspruchnahme der therapeutischen Angebote als Selbstzahler.